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Wer darf Brandmeldetableaus und -anlagen nach einem Fehlalarm oder vermuteten Fehlalarm zurücksetzen?

ist in den Anschaltbedingungen privatrechtlich festgelegt, dass die Rückstellung der Gesamtanlage durch die Feuerwehr erfolgen muss.Unabhängig davon hat die Feuerwehr das Recht und die Pflicht, nach einer Feuermeldung über die Brandmeldeanlage (Anscheinsgefahr) die Situation zu erforschen und eigene Feststellungen zu machen.Wir weisen darauf hin, dass jede Stadt oder jeder Landkreis eigene Aufschaltbedingungen ...

Stand: 28.01.2024

Dialog: 11506