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Wer muss die Kosten für Alarmierungseinrichtungen in angemieteten Gebäuden übernehmen?

werden kann. Es empfiehlt sich eine einvernehmliche Lösung der beteiligten Parteien über die Kostenträgerschaft.Bei während der Mietzeit aufgetretenen Mängeln an der Mietsache (angemietetes Gebäude) kann evtl. § 535 und 536 BGB angewendet werden: Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 5314