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Wer darf Brandmeldetableaus und -anlagen nach einem Fehlalarm oder vermuteten Fehlalarm zurücksetzen?

für Brandmeldeanlagen hat. Üblicherweise darf der Betrieb lediglich die Alarmsirene nach der Feststellung, dass es sich um einen Fehlalarm handelt, ausschalten. Das Eingreifen in die Brandmeldeanlage ist nur der Feuerwehr vorbehalten.Die Bedienung muss durch eine eingewiesene Person erfolgen, die üblicherweise auch zum allgemeinen Betrieb der Anlage erforderlich ist. Auf das ZVEI-Merkblatt "Anforderungen an Personen ...

Stand: 28.01.2024

Dialog: 11506