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Ist es zumutbar, dass ein Mitarbeiter zur Entnahme von Teilen aus einem Behälter 23,5 cm hoch steigen muss?

vermutet werden, dass eine Gefährdungsbeurteilung vernünftigerweise zu dem Ergebnis kommen müsste, dass für diesen Arbeitsplatz ein geeigneter Tritt zur Überwindung des Höhenunterschieds bereitgestellt werden sollte.Wir raten Ihnen, einen Ortstermin mit der für Ihren Betrieb zuständigen Arbeitsschutzbehörde und/oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu vereinbaren. Die zuständigen ...

Stand: 20.09.2018

Dialog: 27395