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Ist es zumutbar, dass ein Mitarbeiter zur Entnahme von Teilen aus einem Behälter 23,5 cm hoch steigen muss?

müssen Verkehrswege so ausgeführt sein, dass sie leicht und sicher begangen werden können. Nach Ihrer Beschreibung ist es durchaus denkbar, dass der Höhenunterschied von 23,5 cm bewirkt, dass diese Anforderung der ArbStättV eben nicht mehr erfüllt ist.Ein weiterer Anhaltspunkt für diese Annahme ergibt sich aus dem Punkt 4.5 Absatz 4 der ASR A1.8 "Verkehrswege". Dort ist festgelegt, dass Treppen in Arbeitsstätten ...

Stand: 20.09.2018

Dialog: 27395