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Darf der Arbeitgeber Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz entfernen bzw. verbieten oder muss er solche zur Verfügung stellen?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 Absatz 2 des Anhangs :"Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden oder lässt es der Arbeitsablauf zu, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt w ...

Stand: 10.10.2024

Dialog: 16007