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Welche Möglichkeiten hat eine Pflegedienstleitung, einem Bewohner ein für die Pflege geeignetes Bett vorzugeben?

wird" weisen wir hin. Die beschriebene Situation kann nach unserem Verständnis zwischen der Einrichtung und dem Bewohner nur privatrechtlich im Rahmen des Pflegevertrages geklärt werden.Sofern noch nicht unternommen, ist es für die Argumentation möglicherweise hilfreich, der Bewohnerin die Vorzüge des neuen Bettes gegenüber dem alten Bett zu erläutern (z. B. Höhenverstellbarkeit, Ausrüstung, Dekor, u.s.w ...

Stand: 20.09.2018

Dialog: 14553