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Ist es zulässig, dass eine einzelne Pflegekraft einen gelähmten Patienten mittels eines Rutschbrettes vom Bett in einen Rollstuhl befördert?

Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit fällt unter die Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschrift enthält keine Grenzwerte, mit denen ein Verbot des Hebens und Tragens gekoppelt ist. Sie schreibt vielmehr dem Arbeitgeber vor:1. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten;2. bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Eignung der Beschäftigten ...

Stand: 23.10.2019

Dialog: 29188