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Muss der Arbeitgeber bei bestimmten Klimaanlagen Getränke für die Beschäftigten bereitstellen?

Für den Arbeitgeber gibt es keine Pflicht der kostenlosen Getränkebereitstellung. Dies gilt auch bei der Beschäftigung in Räumen mit einer Klimaanlage. Bei einer Klimatisierung müssen generell zuträgliche Feuchtigkeitsgehalte in der Luft gewährleistet werden. Ein Bereich zwischen etwa 50 und 70 % Luftfeuchte gilt als gut; 40 - 50 bzw. 70 - 80 (90) % erscheinen akzeptabel. Die alleinige ...

Stand: 02.01.2019

Dialog: 1616