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Was kann unternommen werden und welche möglichen Konsequenzen können sich für den Arbeitgeber bei unzureichender Klimatisierung eines Großraumbüros ergeben?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass in Arbeitsräumen gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dieses gilt dann als gewährleistet, wenn die Raumluft im wesentlichen Außenluftqualität entspricht.In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl ...

Stand: 06.05.2019

Dialog: 8028