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Ist die RLT-Anlage aus Sicht der damit klimatisierten Personen ein Arbeitsmittel oder ist sie dem Gebäude an sich als Bestandteil zuzurechnen?

Nach den Begriffsbestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2) sind Arbeitsmittel "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen ...

Stand: 17.10.2019

Dialog: 42857