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Was kann unternommen werden und welche möglichen Konsequenzen können sich für den Arbeitgeber bei unzureichender Klimatisierung eines Großraumbüros ergeben?

spielen.Beschäftigte sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen [§ 17 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)].Bezüglich Art und Möglichkeit der Lüftung, Befeuchtung und der Temperierung des Raumes sollte der Arbeitgeber aufgefordert werden, unter Beteiligung des Betriebsrates, der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt und der Fachkraft ...

Stand: 06.05.2019

Dialog: 8028