Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss ich es hinnehmen, dass das Gebäude, in dem ich arbeite, mit schwarzem Schimmel befallen ist?

die Einbeziehung der öffentlichen Arbeitsschutzinstitutionen, die nicht nur informieren und beraten, sondern auch die erforderlichen Rechtsmittel wahrnehmen können. Zuständiger Ansprechpartner für Information und Beratung sowie Aufsichtsbehörde ist die für den Ort der Arbeitsstelle zuständige Arbeitsschutzbehörde. In Nordrhein-Westfalen liegt die Zusätndigkeit bei den Arbeitsschutzdezernaten ...

Stand: 14.12.2018

Dialog: 978