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In meinem Büro kann ich aufgrund des Lärms einer nahen Bahntrasse kein Fenster öffnen und es gibt keine Klimaanlage. Ist das zulässig?

, ist der Arbeitsschutzausschuss. Sie können gegenüber den Mitgliedern des Arbeitsschutzauschusses (Arbeitgebervertreter*innen, Personalrat, Betriebsärztin/ Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte) anregen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern und das Ergebnis nachfragen.Auf die Pflicht des Arbeitgebers, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, weisen wir hin. Wenn innerbetrieblich ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 3641