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Reicht es in einer unbeheizten Halle aus, die Beschäftigten mit entsprechender Kälteschutz-/ Winterschutzbekleidung und -schuhen auszustatten?

und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen Das bedeutet, dass eine Halle nur dann als dauerhafter Arbeitsraum ...

Stand: 22.11.2018

Dialog: 8187