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Gibt es für bestimmte Personengruppen gesonderte Regelungen bezüglich maximal zulässiger Raumtemperaturen?

in der Arbeitsstättenverordnung Schutzmaßnahmen nötig. Diese sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG festzulegen. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern. Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen aber auch das persönliche Verhalten jedes Einzelnen können dazu beitragen. ... Rücksichtnahme ...

Stand: 10.06.2022

Dialog: 9088