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Wie lange müssen die Mitarbeiter den Ausfall der Klimaanlage hinnehmen?

erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Beschäftigten, die ein sofortiges Verlassen der Arbeitsstätte rechtfertig, ist nicht vorhanden (§ 9 Abs.2 u.3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG).Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber über den Ausfall der Klimaanlage zu informieren. Sie sollen den Ausfall der Klimaanlage auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 29413