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Wie können sich Beschäftigte verhalten, wenn in der kälteren Jahreszeit die Heizung ausfällt?

Mindesttemperatur kann auf keinen Fall hingenommen werden. Eventuell könnte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt noch erörtert werden, ob im Einzelfall eine Raumtemperatur von z.B. 17° C noch tolerierbar ist, bis die Heizungsanlage wieder instandgesetzt ist.Hinweis:Auf die Informationen des Landesamtes ...

Stand: 14.01.2025

Dialog: 4833