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Wie lange müssen die Mitarbeiter den Ausfall der Klimaanlage hinnehmen?

oder dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen (§ 16 ArbSchG).Außerdem kann der Betriebsrat, falls vorhanden, informiert werden (§§ 84 u. 89 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG).Wird der Ausfall der Klimaanlage weiterhin nicht behoben, haben die Beschäftigten das Recht sich an die zuständige Behörde zu wenden.Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 ArbSchG). ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 29413