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Fallen angestellte Architekten und Ingenieure, die als Bauleiter bzw. Objektüberwacher ausschließlich kontrollierende und/oder koordinierende Tätigkeiten ausführen als Beschäftigte unter den § 1 Abs. 1 der BaustellV?

Ja.In § 1 Absatz 1 Baustellenverordnung (BaustellV) ist folgendes nachzulesen:"Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen."In der RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) findet unter dem Punkt 1 folgende Erläuterung:"Der Begriff Beschäftige ist im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbSchG ...

Stand: 15.08.2018

Dialog: 42388