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Gehört es zu den Pflichten des Bauherrn (SiGeKo) darauf zu achten, wie Baustellenmitarbeiter untergebracht sind?

Unterbringung der Beschäftigten zu sorgen.(2) Unterkünfte müssen entsprechend ihrer Belegungszahl ausgestattet sein mit:a)Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränken, Tischen, Stühlen),b)Essbereich,c)Sanitäreinrichtungen.(3) Wird die Unterkunft von Männern und Frauen gemeinsam genutzt, ist dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 4507