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Gehört es zu den Pflichten des Bauherrn (SiGeKo) darauf zu achten, wie Baustellenmitarbeiter untergebracht sind?

, wenn es aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist. Die Bereitstellung angemessener Unterkünfte kann insbesondere wegen der Abgelegenheit der Arbeitsstätte, der Art der auszuübenden Tätigkeiten oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen erforderlich sein. Kann der Arbeitgeber erforderliche Unterkünfte nicht zur Verfügung stellen, hat er für eine andere angemessene ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 4507