Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Fallen Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen unter die Baustellenverordnung?

Sinne zu bestehen. Wenn also lediglich eine elektrotechnische Anlage ein-, aus- oder umgebaut wird, ist die Baustellenverordnung aus unserer Sicht nicht anzuwenden. Erfolgt aber gleichzeitig auch die Errichtung, Änderung oder der Abbruch einer baulichen Anlage (z.B. Gebäude, in dem die elektrotechnische Anlage sich befindet oder befinden wird), gilt die Baustellenverordnung. Dann müssen die Arbeiten ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 3245