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Gehört es zu den Pflichten des Bauherrn (SiGeKo) darauf zu achten, wie Baustellenmitarbeiter untergebracht sind?

: die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten (wie z. B. auch die Gestaltung der Unterkünfte!) wird durch die Koordinationspflichten der §§ 2 und 3 der BaustellV NICHT berührt!Eine Verantwortung sowohl des Koordinators als auch aller anderen sachkundigen Personen kann sich allerdings aus dem bürgerlichen Recht herleiten. Wenn ein dem Koordinator nachweislich bekannter ...

Stand: 15.11.2018

Dialog: 4507