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Dürfen das Innere von Naturzugkühltürmen während des Betriebes betreten werden bzw. dürfen dort Arbeiten ausgeführt werden?

über den Kühlturm. Auch außerhalb des eigentlichen Arbeitsbereichs Kühlturm müssen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein: getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, ggf. Schwarz-Weiß Bereich, Hautschutzplan, Desinfektionmöglichkeiten, arbeitsmedizinische Betreuung.Das Regelwerk für den Umgang mit biologischen Stoffe und den Gefahrstoffen enthält daher kein generelles Verbot des Betretens ...

Stand: 17.01.2024

Dialog: 6015