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Ist es zulässig, Umbaubereiche in einem fünfgeschossigen Gebäude ausschließlich von außen über Gerüstleitern zugängig zu machen?

/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.  Zu klären wäre z. B. die Möglichkeit, in den Staubschutzwänden Notausgänge vorzusehen, die ausschließlich als solche genutzt werden und im Gefahrenfall eine Flucht aus dem Gefahrenbereich ermöglichen. In Bezug auf die Fluchtwegbreite können die Maße der ASR A2.3 Abschnitt 5 Absatz 6 herangezogen werden. Ein Aufzug als Fluchtweg ist unzulässig. ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 11710