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Müssen stehende/aufragende Anschlussbewehrungen auf Baustellen abgedeckt werden?

Zum Schutz vor Verletzungen durch aufragende Bewehrungseisen gibt es tatsächlich keine explizite Regelung im Arbeitsschutzrecht, was logisch ist, da nicht jede denkbare Gefährdung erfasst werden kann.Allerdings weist bereits das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im § 4 auf die allgemeinen Grundsätze zum Arbeitsschutz hin. Hiernach sind Gefahren zu minimieren, an der Quelle zu bekämpfen ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 43950