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Welcher Behörde müssen Reinigungsarbeiten auf dem Dach einer Fußballarena angezeigt werden? Gibt es spezielle Vorschriften?

Soweit ersichtlich, werden die anstehenden Reinigungsarbeiten der Dachflächen nicht auf einer Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) ausgeführt. Insofern ist eine „Anzeige“ (Vorankündigung?) sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nicht erforderlich.Die mit den Reinigungsarbeiten verbundenen Gefährdungen, u. a. Absturzgefahren und der Umgang mit Gefahrst ...

Stand: 16.01.2024

Dialog: 6580