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Ist es zulässig, Umbaubereiche in einem fünfgeschossigen Gebäude ausschließlich von außen über Gerüstleitern zugängig zu machen?

über sicher begehbare oder befahrbare Verkehrswege zu erreichen sein müssen. Aufstiege zu Arbeitsplätzen müssen als Treppen oder Laufstege ausgeführt sein. Speziell die DGUV Regel 101-002 "Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten" konkretisiert die Anforderungen des § 8 der DGUV Vorschrift 38. Sie enthält Lastannahmen und Anforderungen an die Beschaffenheit und Konstruktion ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 11710