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Ist es zulässig, Umbaubereiche in einem fünfgeschossigen Gebäude ausschließlich von außen über Gerüstleitern zugängig zu machen?

, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist." Diese Anforderungen werden in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert, die unter Abschnitt 12 ergänzende Regelungen für Baustellen trifft.Die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" fordert in § 8, dass Arbeitsplätze auf Baustellen ...

Stand: 01.02.2024

Dialog: 11710