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Gibt es eine präzise Aufgaben- und Pflichtenbeschreibung für einen Sicherungsposten für enge Räume?

, Aufsicht und Sicherungsaufgaben:"(...)(2) Aufsichtführende sind Personen, die vom Unternehmer, von der Unternehmerin bzw. von dem Vorgesetzten, von der Vorgesetzten nach § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ die Befugnis erhalten haben, den ihm bzw. ihr unterstellten Personen Weisungen zu erteilen. Es können auch betriebsfremde Personen als Aufsichtführende auf Grund eines Vertrages beauftragt ...

Stand: 29.03.2021

Dialog: 42863