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Muss ein Gerüst vor Wiederinbetriebnahme geprüft werden? Wer ist verantwortlich, wenn es durch ein defektes Bauteil zu einem Unfall kommt?

benutzen lässt, bleibt davon unberührt. 5. Hätte der Gerüstbauer unaufgefordert eine Prüfung nach besonderen Einflüssen selbständig veranlassen müssen? Nein, sofern er keine konkreten Hinweise auf Schäden an den Gerüstbauteilen hat oder sonstige vertragliche Verpflichtungen bestehen. 6. Hätte der Gerüstbauer das angefaulte Bauteil vorher erkennen können und dies vor Einbau aussondern ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 12871