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Muss ein Gerüst vor Wiederinbetriebnahme geprüft werden? Wer ist verantwortlich, wenn es durch ein defektes Bauteil zu einem Unfall kommt?

. In der Praxis hat sich bewährt, dass der Auftraggeber einen „Wartungsvertrag“ mit dem Gerüstersteller schließt. Vertraglich werden dann regelmäßige Kontrollen durch den Gerüstersteller vereinbart. Insbesondere wenn mehrere Unternehmen das Gerüst benutzen, kann die Veranlassung solcher Kontrollen eine sinnvolle Maßnahme im Sinne der Koordination gemäß BaustellV sein. 4. Hätte ein SiGeKo auf eine Überprüfung ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 12871