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Ist das "Mauern über die Hand" bis 5 m noch ohne Absturzsicherungen gestattet?

und -absätzen,b)   Wandöffnungen,c)   allen übrigen Verkehrswegen auf Baustellen;3.   bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen. Bei einer Absturzhöhe bis zu 3,00 m ist eine Schutzvorrichtung entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken von baulichen Anlagen mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundfläche, sofern die Arbeiten ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 23486