Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf man ein Gerüst dauerhaft (z. B mehr als ein Jahr) stehen lassen?

erfolgt nach TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ Nummer 4.2.9 „Kennzeichnung des Gerüstes“. Die Gerüstkennzeichnung muss folgende Mindestangaben enthalten: •        Name, Adresse und Telefonnummer des Erstellers des Gerüstes•        Gerüstbauart•        Last- und Breitenklasse•        Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 43451