Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist das "Mauern über die Hand" bis 5 m noch ohne Absturzsicherungen gestattet?

Nein! Es handelt sich beim Arbeiten über die Hand um Arbeiten, die der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unterliegen. Anhang 5.2 der ArbStättV bzw. die ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" unter Punkt 8.2 Absatz 7 sagt hierzu:„Schutzvorrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), müssen vorhanden ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 23486