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Ist es Arbeitszeit, wenn alternierende Telearbeitende zwischen ihrem häuslichen und dienstlichen Arbeitsplatz an einem Arbeitstag wechseln?

Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche oder arbeitsvert ...

Stand: 26.03.2021

Dialog: 9220