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Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

er ihnen ausdrücklich gestattet hat.Im Kommentar Kollmer/Klindt/Schucht zum Arbeitsschutzgesetz 3. Auflage 2016, BetrSichV § 5 Rn. 3 (Wink) wird ausgeführt:„Die Bedeutung des Abs. 4 erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Ziel der Regelung ist es klarzustellen, dass der Arbeitgeber auch für den sicheren Gebrauch derjenigen Arbeitsmittel verantwortlich ist, die die Beschäftigten selbst mitgebracht ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516