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Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten?

und auch die Kosten dafür zu übernehmen. Kommt es grundsätzlich zu keiner einvernehmlichen Lösung (arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer (Betriebs-) Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten), kann auch keine Telearbeit durchgeführt werden (§2 Abs. 7 Satz 2 ArbStättV). Es besteht nach ArbStättV weder vom Arbeitgeber noch vom Beschäftigten eine Pflicht oder ein Anspruch auf Telearbeit. ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28775