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Wer ist für die Prüfung von privaten elektrischen Betriebsmitteln, die bei der Teleheimarbeit eingesetzt werden, zuständig?

, wenn die vom Arbeitnehmer privat beschafften Arbeitsmittel unmittelbar für die Arbeit genutzt werden. Um haftungsrechtlich für eine klare Abgrenzung zu sorgen, empfiehlt es sich deshalb, die benötigten Arbeitsmittel bei der Telearbeit in einer Vereinbarung (Betriebs- oder Dienstvereinbarung) zu beschreiben und diese ggf. auch dem Beschäftigten bereitzustellen. Das bedeutet andererseits, dass eine privat genutzte ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 4332