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Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

ist damit auch in Fällen von BYOD im Rahmen der Vorschriften der Verordnung für den sicheren Gebrauch der eigenen Endgeräte verantwortlich.“Als Empfehlung wie mobile Arbeit als Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten z. B. zu den verwendeten Arbeitsmitteln sicher gestaltet werden kann, wird auf den „Check–up Homeoffice“ des IAG verwiesen. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516