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Belastungen/Gefährdungen bei einem Bildschirmarbeitsplatz bzw. einem rechnerunterstützenden Arbeitsplatz

oder an einen sicherheitstechnischen Dienst angeschlossen. Die entsprechenden Spezialisten (Betriebsarzt/-ärztin bzw. Sicherheitsfachkraft), haben in den Betrieben entweder regelmäßige Sprechstunden oder kommen in größeren zeitlichen Abständen oder auf Anforderung in den Betrieb. In jedem Fall ist aber die o. g. Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der berufsgenossenschaftliche Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 1458