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Ab welcher Mindestbeschäftigungszeit ist ein Bildschirmarbeitsplatz als solcher einzustufen?

Für Bildschirmarbeitsplätze ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und hier speziell die Anforderungen der Ziffer 6 anzuwenden. In § 2 ArbStättV finden sich u. a. folgende Definitionen:"...(3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.(4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tät ...

Stand: 27.08.2019

Dialog: 13505

Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

. → Anforderungen in Bezug auf Bildschirmarbeit und Bildschirmgeräte gemäß An­hang 6 der ArbStättV sowie dem für Bildschirmarbeit zu berücksichtigenden Stand der Technik können Arbeitgeber soweit anwendbar bei der Gefährdungs­beurteilung auf die „mobile Arbeit unter Nutzung von Bildschirmgeräten“ über­tragen. Der Ausschuss für Arbeitsstätten wird in absehbarer Zeit Regeln in Bezug auf Bildschirmarbeit ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015