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Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

der Arbeitsaufgabe gehören." In der Bundesrats-Drucksache 506/16 zum Verordnungsentwurf zur Änderung der ArbStättV wird ausgeführt::"Bildschirmgeräte werden in Absatz 6 definiert als Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732