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Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

und beschie­den werden. → Hinweis: Der Arbeitgeber muss bedenken, dass er nach der Gefährdungsbeur­teilung und der Zustimmung für das Betreiben des Telearbeitsplatzes die Ver­antwortung trägt. Bei einem Arbeitsunfall am Telearbeitsplatz mit z. B. privatem Mobiliar (etwa Bürostuhl) trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und seine Un­fallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) muss mögliche Folgekosten tra­gen ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015