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Fällt ein Touchscreen-Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung?

Ein Touchscreen ist ein kombiniertes Ein- und Ausgabegerät, bei dem durch Berührung von Teilen eines Bildes der Programmablauf eines technischen Gerätes, meist eines Computers, direkt gesteuert werden kann. Im Fall des angeführten Kassenarbeitsplatzes erfolgt die Eingabe über einen Touchscreen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt im Anhang 6 Maßnahmen zur Gestaltung ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 42788