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Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

der Maschine erforderlich ist. In diesen Fällen beschränkt sich die „Bildschirmdarstellung auf die Wiedergabe der Eingabewerte und der im Produktionsvorgang anfallenden technischen Daten. […] Die Verwendung des Bildschirms ist entweder von untergeordneter Bedeutung oder nur von kurzer Dauer. Dagegen fallen alle Formen intensiver Bildschirmarbeit in den Geltungsbereich der Richtlinie 90/270/EWG“ (EuGH ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144