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Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

dem oben genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eng auszulegen. Demnach fallen beispielsweise Tätigkeiten an Steuerständen, in Leitwarten, an CNC-Maschinen oder die regelmäßige Programmierung von Maschinen mittels tragbarer Bildschirmgeräte, bei denen Beschäftigte auch vorbereitend und optimierend arbeiten, nicht unter die Ausnahme nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 ArbStättV ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144