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Betrifft die neue ASR A6 auch das klassische mobile Arbeiten mit Laptop zu Hause?

- ist zur Einrichtung des Telearbeitsplatzes festgelegt, dass „benötigte“ Ausstattung durch den Ar­beitgeber oder eine von ihm beauftragte Person bereitgestellt und installiert ist. Freiwillig vom Beschäftigten bereits zur Verfügung gestellte bzw. bereits vor­handene Ausstattungen - häufig sind dies z. B. ein Arbeitsstuhl oder ein Schreibtisch - können für die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes genutzt wer­den ...

Stand: 10.09.2024

Dialog: 44015