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Fallen Arbeitsplätze an Bildschirmen zur Überwachung einer NC-Maschine unter die Arbeitsstättenverordnung?

vom 06.07 2000-C11/99), welche mit der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt wurde. Beispiele für Bildschirmtätigkeiten mit untergeordneter Bedeutung sind: die Bedienung eines Kopierers (Stückzahleingabe, Starttaste), einer Geschirrspülmaschine in der Gastronomie (Programmauswahl, Starttaste) oder von Be- und Verarbeitungsmaschinen (Displayeingabe).Der Begriff „Bedienerplätze von Maschinen“ ist gemäß ...

Stand: 21.05.2024

Dialog: 1144